Eigenwerte sind Elemente des Körpers \(\mathbb{K}\) zu einem Endomorphismus \(\Phi:V \rightarrow V\), die folgende Eigenschaft erfüllen: \(\Phi(x) = \lambda x\) mit \(x \in V\) und \(x \neq 0\)
Alle Vektoren x sind Eigenvektoren zu diesem Eigenwert.
Zusammen mit dem Null-Vektor bilden alle Eigenvektoren zu einem Eigenwert einer linearen Abbildung \(\Phi\) einen Eigenraum. Diesen Eigenraum bezeichnet man mit \(E_\lambda\).
Interessante Sätze
- $E_{\lambda_1} \cap E_{\lambda_2} = \emptyset$
- Ein Endomorphismus $\Phi$ eines n-dimensionalen $\mathbb{K}$-Vektorraumes hat höchstens n Eigenwerte.
- Eine lineare Abbildung $\Phi$ ist genau dann diagonalisierbar, wenn es eine Basis von V aus Eigenvektoren gibt.
- Wenn eine lineare Abbildung eines n-dimensionalen Vektorraums n verschiedene Eigenwerte hat, so ist sie diagonalisierbar.
Beispiele
Etwas einfaches
Sei \(\Phi:\mathbb{R}^3 \rightarrow \mathbb{R}^3\) definiert durch \(\Phi(x) := x $.
Dann ist $\lambda = 1\) der einzige Eigenwert. Der gesamte \(\mathbb{R}^3 \setminus
Noch immer leicht
Sei \(\Phi:\mathbb{R}^3 \rightarrow \mathbb{R}^3\) definiert durch \(\Phi(x) := ax $ mit $a \in \mathbb{R} \setminus \{0\}\).
Dann ist \(\lambda = a\) der einzige Eigenwert. Der gesamte \(\mathbb{R}^3 \setminus
Etwas schwerer
Sei \(\Phi:\mathbb{R}^3 \rightarrow \mathbb{R}^3\) definiert durch $\Phi(x) :=
x $.
Die Eigenwerte sind laut Wolfram|Alpha:
\(\lambda_1 = \frac{3}{2} (5+\sqrt{33})\), Eigenvektor: \(v_1 =
Wozu das Ganze?
Mit Eigenwerten (bzw. Vektoren) kann man überprüfen, ob eine lineare Abbildung diagonalisierbar ist. Eine lineare Abbildung in Form einer Diagonalmatrix ist besonders leicht zu berechnen. Es ist also wünschenswert, die Abbildungsmatrix in Diagonalform zu bringen.
Kennt jemand noch weitere Gründe, warum Eigenwerte / Vektoren / Räume interessant sind?
Siehe auch
- Wikipedia: Eigenwertproblem
- Albrecht Beutelspacher: Lineare Algebra. 7 Auflage. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-528-66508-1, S. 202-207.
- Enrico Leuzinger: Skript zur Linearen Algebra I. S. 143-147.